5. Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:
Beratung mit Servicepauschale
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eine Courtage/Provision von dem Produktanbieter/Versicherer. Der Vermittler kann mit dem Kunden zusätzlich einen gesonderten Vertrag – Servicevereinbarung – über eine vermittlungsunabhängige zusätzliche Service- Vergütungspauschale schließen, die der Kunde an den Vermittler zu bezahlen hat.
6. Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO:
Vermittlerregisternummer Versicherungsvermittlung: D-1LA0-KZZO0-77
Vermittlerregisternummer Immobiliardarlehnsvermittlung: D-W-146-CB5Q-94
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50
(Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
www.vermittlerregister.info
7. Anschriften der Schlichtungsstellen:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de
Online-Streitbeteiligung via EU
https://webgate.ec.europa.eu/odr
8. Beschwerdemanagement:
Falls Sie einmal nicht mit unserer Tätigkeit zufrieden sein sollten, bitten wir Sie sehr gern um Ihre Verbesserungsvorschläge.
Sie können aber auch jederzeit per Post oder Mail eine Beschwerde über unsere Geschäftsanschrift einreichen. Erhalten wir von Ihnen eine formelle Beschwerde, bestätigen wir Ihnen unverzüglich deren Eingang und unterrichten Sie unverzüglich über unsere weitere Beschwerdebearbeitung. Sollten wir feststellen, dass Ihre Beschwerde eine Angelegenheit betrifft, für die wir nicht zuständig sind, informieren wir Sie umgehend hierüber und teilen Ihnen die möglichen zuständigen Ansprechpartner mit. Wir werden Ihre Beschwerde umfassend prüfen und Ihnen zeitnah eine Stellungnahme aussprechen. Sollte dies einmal nicht binnen 14 Tagen möglich sein, unterrichten wir Sie über die Gründe der Verzögerung und darüber, wann unsere Prüfung voraussichtlich abgeschlossen sein wird. Sofern wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht vollständig nachkommen können, erläutern wir Ihnen die Gründe hierfür und weisen Sie auf etwaig bestehende Möglichkeiten hin, wie Sie Ihre Interessen und Ziele weiterverfolgen können.